Praxis für Soziotherapie, Systemische Beratung
& Rechtliche Betreuung
 


Soziotherapie

Was ist Soziotherapie und für wen ist sie geeignet?

Die ambulante Soziotherapie gemäß § 37a SGB V ist eine ambulante Krankenkassenleistung für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung. Sie schließt Versorgungslücken und/oder erweitert psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen mit dem Ziel Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und dabei zu unterstützen, therapeutische oder beraterische Angebote selbsttätig wahrnehmen zu können.

Soziotherapie kann grundsätzlich bei allen psychiatrischen Krankheiten (GAF-Wert ca, <40) verordnet werden. Es müssen dabei krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen in mindestens einem der Bereiche gegeben sein:

  • Störungen des Antriebs, der Ausdauer und Belastbarkeit
  • Störungen von Konzentration und Merkfähigkeit
  • Störungen bei Krankheitseinsicht und -Bewältigung
  • Störungen der Kontaktfähigkeit und der Konfliktlösungsmöglichkeit

Der Fokus von soziotherapeutischen Interventionen liegt auf der individuellen Lebenswelt des/der jeweiligen Patient*in. Sie ist ein langfristig angelegtes (bis zu 120 Therapieeinheiten innerhalb von 3 Jahren), primär aufsuchendes, ressourcenorientiertes und motivierend ausgelegtes Angebot. Durch koordinierende, strukturierende und begleitende Maßnahmen, soll der/die Patient*in befähigt werden, eigenverantwortlich seinen/ihren Alltag zu gestalten. Kernelemente und Ziele der Soziotherapie können dabei sein:

  • Angewandte Methoden um Krisen besser erkennen und meistern zu können
  • Skills zu erwerben, die Krankheit und ihre Symptome erkennen und akzeptieren zu können
  • Training um eigenverantwortlich handeln und den Alltag besser meistern zu können
  • Training um die Motivation, den Antrieb und die Ausdauer zu verbessern

Wer darf Soziotherapie verordnen? 

Soziotherapie kann von unterschiedlichen Berufsgruppen in unterschiedlichem Umfang verordnet werden:

  • Psychotherapeut*innen mit der Genehmigung zur Verordnung (Psychologische Psychotherapeut*innen und ärztliche Psychotherapeut*innen)
  • Neurolog*innen, Fachärzt*innen der Psychiatrie oder Nervenheilkunde mit der Genehmigung zur Verordnung
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen / Kinder- und Jugendpsychiater*innen mit Genehmigung zur Verordnung
  • Institutsambulanzen
  • Kliniken im Rahmen des Entlassmanagements für 7 Tage
  • Hausärzte dürfen eine Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung der Soziotherapie ausstellen (Formular 28) -  dies beinhaltet maximal 5 Einheiten -  danach muss der/die Patient*in eine Verordnung von einer der oben aufgeführten Berufsgruppen erhalten. Im Rahmen der 5 Einheiten Soziotherapie kann ein Termin bei einem Facharzt/Fachärztin, Psychotherapeut*in o.ä angestoßen werden. 
  • Andere VertragsärztInnen können an einen der o. g. Fachärzte überweisen. Wenn der Patient nicht in der Lage ist, diese Überweisung selbstständig in Anspruch zu nehmen, können Soziotherapeut*innen per Verordnung von diesen Ärzt*innen hinzugezogen werden. 
  • Eine Verordnungsgenehmigung für Soziotherapie muss seitens der Krankenkassen erteilt werden.             

Soziotherapie ist primär eine Einzeltherapeutische Maßnahme (in der Regel 1x wöchentlich ca. 60 Min), es kommen jedoch auch Gruppenangebote in Frage (in der Regel wöchentlich ca. 90 Min.).

Sprechen Sie mich bei allen Fragen (z.B. rund um die Verordnung) gerne an. 

Kosten

Soziotherapie ist eine zuzahlungspflichtige Krankenkassenleistung. Bei Patienten über 18 Jahren müssen min. 5,00 EUR max. 10,00 EUR pro Behandlungstag an Eigenanteil getragen werden. Bei einer Zuzahlungsbefreiung fallen die Kosten des Eigenanteils weg - lassen Sie sich ggf. über diese Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse beraten. 

Quelle: https://soziotherapie.eu/



Systemische Beratung

Was ist systemische Beratung und für wen ist sie geeignet?

Bei der systemischen Beratung wird der/die Patient*in nicht als Träger*in des Problems betrachtet, sondern als „Symptomträger*in“, in der Annahme, dass diese auf eine Störung innerhalb seiner/ihrer Lebenswelt hinweisen. Systemische Ansätze sehen den Menschen innerhalb seiner sozialen Beziehungen und Lebenskonzepten (etwa Arbeitsumfeld, Wohnumfeld, Krankheit und damit verbundene Aufgaben und Beziehungen).

Dabei hat systemische Beratung das Ziel, Handlungs- und Wahrnehmungsmöglichkeiten des/der Einzelnen und seines/ihres Familiensystems zu erweitern. So wird versucht bisherige Muster und Annahmen in einen neuen Kontext zu setzen und umzudeuten. Hierbei werden Gesprächstechniken verwendet, wie z.B. das „Reframing“ (in einen anderen Rahmen setzen) oder das „Zirkuläre Fragen“ (Fragetechnik, die den Blick auf die Perspektive anderer erweitern soll). Weitere Techniken sind die Arbeit mit Bildern und Metaphern oder die Familienaufstellung in Form einer Skulptur. Dabei wird ressourcenorientiert vorgegangen. Der/die Berater*in ist hierbei nicht Experte*in der Lösung, sondern geht mit dem/der Patienten*in einen gemeinsamen Weg, der Strategien zur Bewältigung des Problems offenhält.

Bei welchen Fragestellungen kann systemische Beratung helfen?

  • Allgemeinen Lebensthemen (Umbrüchen, wie Geburt eines Kindes, Scheidung/ Trennung, Krisen)
  • Wiederkehrenden, belastenden Mustern
  • Stress und Burnout
  • Konflikten innerhalb von Partnerschaft, Familie oder Beruf

Kosten

Die systemische Beratung ist eine Eigenleistung. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihr mögliches Anliegen, den Umfang der Beratung und die Kosten.

Quelle: https://dgsf.org/service/was-heisst-systemisch/familienberatung-systemische-beratung



Rechtliche Betreuung

Was ist Rechtliche Betreuung und für wen ist sie geeignet?

Rechtliche Betreuung ist eine Leistung die für Menschen in Frage kommt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln (§ 1896 Abs. 1 BGB). Sie können aufgrund dessen in unterschiedlichen Bereichen des Lebens auf Hilfe angewiesen sein, etwa in Fragen zur:

  • Gesundheitsvorsorge ( z.B. Einwilligung in Behandlungen und Op`s, Arztauswahl, Verabreichung von Medikamenten)
  • Aufenthaltsbestimmung (z.B. Fragen zum Verbleib in der eigenen Wohnung oder Umzug in eine geeignetere Wohnform)
  • Vermögensvorsorge (z.B. Fragen zur Verwaltung von Vermögen und Sparkonten, Schuldenregulierung, Geltend machen von Leistungen)
  • Wohnungsangelegenheiten (z.B. Mietangelegenheiten, Beschaffung und Erhalt von Wohnraum) 
  • Postangelegenheiten (z.B. Postangelegenheiten verwalten, Briefe entgegennehmen, öffnen, Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen)
  • Vertretung bei Behörden

Der/die Betreuer*in wird seitens des Gerichts bestellt. Das Betreuungsrecht regelt in welchen Umfang und in welchen Bereichen Hilfe seitens der Betreuer*in benötigt wird. Dabei kann jede/jeder aus dem Umfeld der/des Betroffenen bzw. der/die Betroffene selbst eine Betreuung anregen. Ob eine Betreuung wirklich sinnvoll ist, wird vor ihrer Einrichtung sorgfältig geprüft. Betreuer*innen werden ausschließlich für die Bereiche bestellt, für die tatsächlich Betreuung benötigt wird. Auch der/die Betroffene selbst wird hierzu befragt. Gegen den Willen der/des Betroffenen ist es in der Regel nicht möglich eine Betreuung einzurichten.

Auch innerhalb einer bestehenden Betreuung und für eine gelungene, vertrauensvolle Beziehung zwischen Betreuten und Betreuer ist der Wunsch und Wille des/der Betreuten von großer Bedeutung.

https://bvfbev.de/



Beratung per Telefon und Video 

Sowohl im Rahmen soziotherapeutischer Maßnahmen als auch im Rahmen der systemischen Beratung sind therapeutische Gespräche im Rahmen von Video und/oder Telefon möglich. Sprechen Sie mich zu den Einzelheiten gerne an.