Die ambulante Soziotherapie gemäß § 37a SGB V ist eine ambulante Krankenkassenleistung für Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung. Sie schließt Versorgungslücken und/oder erweitert psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlungen mit dem Ziel Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und dabei zu unterstützen, therapeutische oder beraterische Angebote selbsttätig wahrnehmen zu können.
Soziotherapie kann grundsätzlich bei allen psychiatrischen Krankheiten (GAF-Wert ca, <40) verordnet werden. Es müssen dabei krankheitsbedingte Fähigkeitsstörungen in mindestens einem der Bereiche gegeben sein:
Der Fokus von soziotherapeutischen Interventionen liegt auf der individuellen Lebenswelt des/der jeweiligen Patient*in. Sie ist ein langfristig angelegtes (bis zu 120 Therapieeinheiten innerhalb von 3 Jahren), primär aufsuchendes, ressourcenorientiertes und motivierend ausgelegtes Angebot. Durch koordinierende, strukturierende und begleitende Maßnahmen, soll der/die Patient*in befähigt werden, eigenverantwortlich seinen/ihren Alltag zu gestalten. Kernelemente und Ziele der Soziotherapie können dabei sein:
Wer darf Soziotherapie verordnen?
Soziotherapie kann von unterschiedlichen Berufsgruppen in unterschiedlichem Umfang verordnet werden:
Hierzu weitergehend:https://soziotherapie.eu/soziotherapie/aerzte-info
Soziotherapie ist primär eine Einzeltherapeutische Maßnahme (in der Regel 1x wöchentlich ca. 60 Min), es kommen jedoch auch Gruppenangebote in Frage (in der Regel wöchentlich ca. 90 Min.).
Sprechen Sie mich bei allen Fragen (z.B. rund um die Verordnung) gerne an.
Kosten
Soziotherapie ist eine zuzahlungspflichtige Krankenkassenleistung. Bei Patienten über 18 Jahren müssen min. 5,00 EUR max. 10,00 EUR pro Behandlungstag an Eigenanteil getragen werden. Bei einer Zuzahlungsbefreiung fallen die Kosten des Eigenanteils weg - lassen Sie sich ggf. über diese Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse beraten.
Quelle: https://soziotherapie.eu/
Bei der systemischen Beratung wird der/die Patient*in nicht als Träger*in des Problems betrachtet, sondern als „Symptomträger*in“, in der Annahme, dass diese auf eine Störung innerhalb seiner/ihrer Lebenswelt hinweisen. Systemische Ansätze sehen den Menschen innerhalb seiner sozialen Beziehungen und Lebenskonzepten (etwa Arbeitsumfeld, Wohnumfeld, Krankheit und damit verbundene Aufgaben und Beziehungen).
Dabei hat systemische Beratung das Ziel, Handlungs- und Wahrnehmungsmöglichkeiten des/der Einzelnen und seines/ihres Familiensystems zu erweitern. So wird versucht bisherige Muster und Annahmen in einen neuen Kontext zu setzen und umzudeuten. Hierbei werden Gesprächstechniken verwendet, wie z.B. das „Reframing“ (in einen anderen Rahmen setzen) oder das „Zirkuläre Fragen“ (Fragetechnik, die den Blick auf die Perspektive anderer erweitern soll). Weitere Techniken sind die Arbeit mit Bildern und Metaphern oder die Familienaufstellung in Form einer Skulptur. Dabei wird ressourcenorientiert vorgegangen. Der/die Berater*in ist hierbei nicht Experte*in der Lösung, sondern geht mit dem/der Patienten*in einen gemeinsamen Weg, der Strategien zur Bewältigung des Problems offenhält.
Bei welchen Fragestellungen kann systemische Beratung helfen?
Kosten
Die systemische Beratung ist eine Eigenleistung. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir Ihr mögliches Anliegen, den Umfang der Beratung und die Kosten.
Quelle: https://dgsf.org/service/was-heisst-systemisch/familienberatung-systemische-beratung
Was ist Rechtliche Betreuung und für wen ist sie geeignet?
Rechtliche Betreuung ist eine Leistung die für Menschen in Frage kommt, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung nicht (mehr) in der Lage sind ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu regeln (§ 1896 Abs. 1 BGB). Sie können aufgrund dessen in unterschiedlichen Bereichen des Lebens auf Hilfe angewiesen sein, etwa in Fragen zur:
Der/die Betreuer*in wird seitens des Gerichts bestellt. Das Betreuungsrecht regelt in welchen Umfang und in welchen Bereichen Hilfe seitens der Betreuer*in benötigt wird. Dabei kann jede/jeder aus dem Umfeld der/des Betroffenen bzw. der/die Betroffene selbst eine Betreuung anregen. Ob eine Betreuung wirklich sinnvoll ist, wird vor ihrer Einrichtung sorgfältig geprüft. Betreuer*innen werden ausschließlich für die Bereiche bestellt, für die tatsächlich Betreuung benötigt wird. Auch der/die Betroffene selbst wird hierzu befragt. Gegen den Willen der/des Betroffenen ist es in der Regel nicht möglich eine Betreuung einzurichten.
Auch innerhalb einer bestehenden Betreuung und für eine gelungene, vertrauensvolle Beziehung zwischen Betreuten und Betreuer ist der Wunsch und Wille des/der Betreuten von großer Bedeutung.
Quelle: https://www.berufsbetreuung.de/
https://bvfbev.de/